Zusammenfassung: Seit dem 7. August 2025 gilt für ausländische Arbeitnehmer in Vietnam Dekret 219/2025/ND-CP. Die Behörde entscheidet innerhalb von zehn Arbeitstagen ab vollständigem Antrag; eine Ablehnung ist binnen drei Arbeitstagen zu begründen. Der Antrag ist 10 bis 60 Tage vor Arbeitsbeginn einzureichen. Der Zeitverlust entsteht davor: bei der Legalisation deutscher Zeugnisse und Führungszeugnisse.

Zehn Arbeitstage — und warum diese Zahl in der Projektplanung wenig hilft

Seit dem 7. August 2025 regelt Dekret 219/2025/ND-CP die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Vietnam. Es hat Dekret 152/2020/ND-CP in der Fassung von Dekret 70/2023/ND-CP abgelöst und zusätzlich Art. 8 sowie Abschnitt 2 des Anhangs II von Dekret 128/2025/ND-CP aufgehoben. Wer noch mit Unterlagen arbeitet, die auf 152/2020 verweisen, arbeitet mit einer Rechtsgrundlage, die es nicht mehr gibt.

Nach Art. 22 Abs. 3 entscheidet die zuständige Stelle innerhalb von zehn Arbeitstagen ab Eingang eines vollständigen Antrags. Lehnt sie ab oder erteilt sie die Erlaubnis nicht, muss sie innerhalb von drei Arbeitstagen schriftlich begründen. Eingereicht wird zwischen 10 und 60 Tagen vor dem geplanten Arbeitsbeginn.

Neu und praktisch bedeutsam: Die früher eigenständige Bedarfserklärung für ausländische Arbeitskräfte ist in den Antrag auf Arbeitserlaubnis integriert worden. Das ist eine Verfahrensvereinfachung, keine Abschaffung. Die Behörde prüft den Bedarf weiterhin — nur eben im selben Verfahren und innerhalb derselben Zehn-Tage-Frist. Manche Veröffentlichungen beschreiben den Schritt als „abgeschafft“; gemeint ist die Abschaffung als vorgelagertes eigenes Verfahren. Die inhaltliche Begründungspflicht bleibt bestehen, und ein schwach begründeter Bedarf führt weiterhin zur Ablehnung.

Der eigentliche Engpass liegt in Deutschland, nicht in Vietnam

Die Zehn-Tage-Frist läuft erst ab vollständigem Antrag. Vollständig heißt unter anderem: Hochschulabschluss, Nachweise über Berufserfahrung, Führungszeugnis und Gesundheitszeugnis der entsandten Person — legalisiert und übersetzt. Diese Kette läuft über deutsche Behörden, Apostille beziehungsweise Legalisation und beglaubigte Übersetzung. Je nach Bundesland und Ausstellungsstelle vergehen dabei regelmäßig Wochen, in ungünstigen Fällen Monate.

Daraus folgt eine schlichte Planungsregel: Die Legalisationskette beginnt mit der Investitionsregistrierung (IRC), nicht mit der Fertigstellung der Fabrik. Wer sie erst anstößt, wenn die Halle steht, hat den Zehn-Tage-Schritt am Ende einer Kette stehen, die selbst nicht in zehn Tagen zu schließen ist. In der Praxis entscheidet der Fortschritt der Arbeitserlaubnisse — nicht die Personalsuche — darüber, wann ausländische Ingenieure rechtmäßig anfangen dürfen. Sinnvoll ist deshalb, die Personalplanung am Termin der Brandschutzabnahme (PCCC) auszurichten, der bestimmt, ab wann Produktionspersonal tatsächlich vor Ort gebraucht wird.

Wer erteilt die Arbeitserlaubnis? Diese Frage hat 2025 eine neue Antwort

Hier irren derzeit viele Leitfäden, auch aktuell wirkende. Art. 4 des Dekrets 219/2025 weist die Zuständigkeit dem Volkskomitee der Provinz zu. Das Volkskomitee delegiert sie weiter — und an wen, unterscheidet sich von Provinz zu Provinz. Das früher zuständige Amt für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales existiert nach der Verwaltungsreform nicht mehr.

  • Ho-Chi-Minh-Stadt hat mit Beschluss 903/QD-UBND (ab 26. August 2025) an drei Stellen delegiert: das Amt für Inneres (Sở Nội vụ), die Verwaltungsbehörde der Exportverarbeitungs- und Industriezonen (HEPZA) sowie die Verwaltungsbehörde des Hightech-Parks.
  • Hanoi hat mit Beschluss 27/2026/QD-UBND die Zuständigkeit für Unternehmen innerhalb der Zonen auf die Verwaltungsbehörde der Hightech-Zonen und Industrieparks übertragen; das Amt für Inneres behält die Aufsicht.

Für ein Werk in einer Industriezone ist die Verwaltungsbehörde der Zone also häufig, aber eben nicht überall die richtige Adresse. Eine pauschale Aussage „zuständig ist Behörde X“ für ganz Vietnam ist heute falsch. Vor der ersten Einreichung ist die Delegationsentscheidung der jeweiligen Provinz zu prüfen. Eingereicht wird über das örtliche Zentrum für öffentliche Verwaltungsdienstleistungen.

Wer gilt überhaupt als „Experte“?

Die Einstufung entscheidet darüber, ob eine Person überhaupt erlaubnisfähig ist. Dekret 219/2025 hat die Schwellen gesenkt:

  • Experte: Hochschulabschluss oder gleichwertig und mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung (zuvor drei Jahre). In den Bereichen Finanzen, Wissenschaft, Technologie, Innovation und nationale digitale Transformation genügt ein Jahr.
  • Technische Fachkraft: mindestens einjährige fachliche Ausbildung und zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung — oder alternativ drei Jahre einschlägige Berufserfahrung ohne formale Ausbildung.

Für deutsche Mittelständler ist vor allem die zweite Variante relevant: Erfahrene Meister und Techniker ohne Hochschulabschluss sind erlaubnisfähig, wenn die Berufserfahrung sauber dokumentiert ist. Das Zeugnis, das diese drei Jahre belegt, ist dann das kritische Dokument der gesamten Akte.

Befreiungen: zwei Wege, die nicht vermischt werden dürfen

Art. 7 des Dekrets führt 15 Befreiungstatbestände. Zwei davon werden in der Praxis regelmäßig verwechselt:

  • Prioritäre Sektoren: Finanzen, Wissenschaft, Technologie, Innovation und nationale digitale Transformation sowie weitere prioritäre Bereiche — hier ist eine Bestätigung durch ein Ministerium, eine Stelle im Ministerrang oder das Volkskomitee der Provinz erforderlich.
  • Kurzeinsätze unter 90 Tagen: Manager, Geschäftsführer, Experten und technische Fachkräfte, die insgesamt weniger als 90 Tage pro Kalenderjahr in Vietnam arbeiten. Die Zahl der Einreisen ist dabei nicht begrenzt. Erforderlich ist eine Mitteilung an die zuständige Stelle mindestens drei Arbeitstage vor Arbeitsbeginn — eine Anzeige, keine Bescheinigung.

Weitere Tatbestände betreffen unter anderem Kapitalgeber ab einer Einlage von 3 Mrd. VND, konzerninterne Entsendungen, ausländische Rechtsanwälte und Ehegatten vietnamesischer Staatsangehöriger.

Die 90-Tage-Grenze ist eine Jahressumme, keine Grenze je Einreise. Genau daran scheitern Modelle, bei denen ein Werksleiter „alle paar Wochen für zwei Wochen“ kommt: Nach dem dritten oder vierten Besuch ist die Grenze überschritten, und seine Tätigkeit vor Ort erfolgt ab diesem Tag ohne Rechtsgrundlage. Wer diese Konstruktion nutzt, braucht eine Anwesenheitszählung pro Kalenderjahr — und einen Plan B, sobald 90 Tage in Sicht kommen.

Geltungsdauer, Verlängerung und die Aufenthaltskarte

Die Arbeitserlaubnis wird nach Art. 21 höchstens für zwei Jahre erteilt, begrenzt durch die Laufzeit des Vertrags, der Entsendung oder des Projekts. Nach Art. 29 ist eine einmalige Verlängerung um höchstens zwei weitere Jahre möglich. Danach ist ein vollständig neuer Antrag erforderlich — einschließlich neuer legalisierter Unterlagen. Vier Jahre sind damit die praktische Obergrenze eines Zyklus, und das Ende dieses Zyklus gehört in die Personalplanung, nicht in die Wiedervorlage des letzten Monats vor Ablauf.

Die Arbeitserlaubnis ist zugleich Voraussetzung für die Aufenthaltskarte: mit Erlaubnis die Kategorie LĐ2, mit Befreiungsbestätigung die Kategorie LĐ1. Beide gelten höchstens zwei Jahre. Die zum 1. Juli 2026 eingeführte Verlängerung von Aufenthaltskarten auf bis zu zehn Jahre betrifft nicht die Arbeitskategorien LĐ1 und LĐ2, sondern Investoren-, Anwalts- und die neuen Talentkategorien. Für entsandte Fachkräfte bleibt es beim Zwei-Jahres-Rhythmus.

Was eine fehlende Arbeitserlaubnis kostet — und warum die kursierende Zahl zu niedrig ist

Bis einschließlich 9. September 2026 gilt Art. 32 Dekret 12/2022/ND-CP. Ab dem 10. September 2026 gilt Art. 13 des neuen Dekrets 283/2026/ND-CP, das Dekret 12/2022 vollständig ersetzt; die Bußgeldsystematik wird dabei im Kern fortgeschrieben.

Wichtig für die Risikobewertung: Die häufig zitierten Beträge von 30 bis 75 Mio. VND sind die Sätze für natürliche Personen. Für Organisationen verdoppeln sie sich. Wer der Geschäftsführung die niedrigere Zahl vorlegt, beziffert das Risiko um die Hälfte zu niedrig. Bezifferbar ist ohnehin nur das Bußgeld — die Ausweisung der Fachkraft mitten in der Inbetriebnahme ist der Schaden, der sich nicht in VND ausdrücken lässt.

Was das für Ihre Zeitplanung bedeutet

  • Legalisationskette in Deutschland ab IRC-Stufe starten, nicht nach Baufertigstellung.
  • Delegationsentscheidung der Provinz prüfen, bevor die erste Akte eingereicht wird.
  • Einstufung als Experte oder technische Fachkraft vorab klären — sie bestimmt, welche Nachweise überhaupt gebraucht werden.
  • Antrag 10 bis 60 Tage vor dem geplanten Arbeitsbeginn einreichen.
  • Bei Kurzeinsätzen: Anwesenheitstage je Kalenderjahr zählen und die Drei-Tage-Anzeige einhalten.
  • Ablauf und einmalige Verlängerung mit Vorlauf terminieren — nach vier Jahren beginnt das Verfahren von vorn.
Rechtsgrundlagen und Stand: Dekret 219/2025/ND-CP (in Kraft seit 7. August 2025), Art. 3, 4, 7, 21, 22, 29; Arbeitsgesetzbuch 45/2019/QH14 in der konsolidierten Fassung 18/VBHN-VPQH (2026); Dekret 12/2022/ND-CP Art. 32 (bis 9. September 2026) und Dekret 283/2026/ND-CP Art. 13 (ab 10. September 2026); Beschluss 903/QD-UBND (Ho-Chi-Minh-Stadt) und Beschluss 27/2026/QD-UBND (Hanoi); zur Aufenthaltskarte Gesetz 47/2014/QH13 in der konsolidierten Fassung 62/VBHN-VPQH (2026) sowie Gesetz 118/2025/QH15 und Rundschreiben 70/2026/TT-BCA (Zehn-Jahres-Karten ab 1. Juli 2026, nicht für LĐ1/LĐ2). Stand der Prüfung: 18. August 2026. Hinweis zur Aktualität: Ein Änderungsentwurf zu Dekret 219/2025 befindet sich seit Mai 2026 in der öffentlichen Konsultation; er betrifft unter anderem die Erfahrungsanforderungen für Technologie- und Innovationsfachkräfte sowie Beglaubigungs- und Gesundheitsnachweise. Prüfen Sie den Stand vor einer Entscheidung.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zum vietnamesischen Recht wieder und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zuständigkeiten und Verfahrensdetails unterscheiden sich je nach Provinz und Zone. Für Ihre konkrete Personalplanung in Vietnam kontaktieren Sie ECOVIS Vietnam Law unter vietnam@ecovislaw.vn.
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Rechtsanwalt Vu Manh Quynh

Managing Partner, ECOVIS Vietnam Law

Rechtsanwalt Vu Manh Quynh ist Managing Partner von ECOVIS Vietnam Law und berät internationale Investoren bei Direktinvestitionen (FDI) und Corporate Governance in Vietnam. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Ho-Chi-Minh-Stadt und des Vietnamesischen Anwaltsverbands (Liên đoàn Luật sư Việt Nam). vietnam@ecovislaw.vn · www.ecovislaw.vn