Warum ein deutsches Gesetz eine vietnamesische Fabrik betreffen kann — nach öffentlicher Quellenlage
Nach öffentlich zugänglichen Angaben des Bundestags und der BAFA wird eine vietnamesische Gesellschaft nicht allein wegen ihrer Konzernzugehörigkeit oder Lieferbeziehung unmittelbar zum Normadressaten des LkSG. Sie kann jedoch mittelbar betroffen sein, wenn ein erfasstes deutsches Unternehmen seine gesetzlichen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren sowie — in bestimmten Risikofällen — mittelbaren Zulieferern umsetzt (§§ 2–9 LkSG laut Gesetzestext: own business area / direct supplier / indirect supplier, risikobasiert). In der Praxis geben deutsche Mutterunternehmen und Kunden LkSG-Fragebögen zunehmend bei Lieferantenaufnahme und Standortprüfung an die Kette weiter — ein reales kommerzielles Anliegen, auch ohne unmittelbare gesetzliche Pflicht der vietnamesischen Gesellschaft selbst. Ob und wie dies Ihre Fabrik konkret betrifft, ist eine Frage des deutschen Rechts und sollte mit einem deutschen/EU-Rechtsanwalt geklärt werden.
Rechtsrahmen und aktuelle Entwicklung — Stand öffentlicher Quellen
Laut Gesetzestext gilt das LkSG seit dem 1. Januar 2023. Seit dem 1. Januar 2024 erfasst es grundsätzlich Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern im Inland, sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (§ 1, § 5 ff. LkSG). Laut Bundestag hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt (Kabinettbeschluss 3. September 2025, Bundestagsdrucksache 21/2474 vom 29.10.2025), der die Berichtspflicht rückwirkend zum 1. Januar 2023 streichen und Sanktionen auf schwere Verstöße konzentrieren soll; erste Beratung im Bundestag am 16.01.2026, seither in Ausschussberatung (Federführung: Ausschuss für Arbeit und Soziales) — nach zuletzt öffentlich verfügbarem Verfahrensstand (August 2026) noch nicht abgeschlossen. Nach öffentlich zugänglichen Angaben führt die BAFA seit Herbst 2025 ohnehin keine Berichtskontrollen mehr durch; dies ist eine gesonderte Verwaltungspraxis, die sich laufend ändern kann. Laut EUR-Lex liegt nach der durch Richtlinie (EU) 2026/470 geänderten CSDDD (veröffentlicht im Amtsblatt am 26.02.2026, in Kraft seit 18.03.2026) die zentrale Schwelle für EU-Unternehmen bei mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. EUR weltweitem Nettoumsatz; für Drittlandsunternehmen gilt grundsätzlich ein Schwellenwert von mehr als 1,5 Mrd. EUR Nettoumsatz in der Union. Die Mitgliedstaaten müssen laut Amtsblatt bis zum 26. Juli 2028 umsetzen; die Unternehmenspflichten selbst gelten ab dem 26. Juli 2029. Diese Angaben sind eine Quellenzusammenfassung, keine rechtliche Bewertung Ihrer individuellen Lage.
Praktische Folge für Ihre Fabrik in Vietnam
Unabhängig von der endgültigen deutschen/EU-Rechtslage ist aus vietnamesischer Governance-Sicht eine risikobasierte Dokumentation zu Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz, Lohn und Arbeitszeit, Kinder- und Zwangsarbeit, Beschwerdemechanismen, Umweltgenehmigungen, Abhilfemaßnahmen sowie zur Rückverfolgbarkeit relevanter Zulieferer sinnvoll. Umfang und Nachweise sollten sich am konkreten Risiko und an den berechtigten Anforderungen des Kunden orientieren — vorbereitet, bevor die Prüfanfrage eines deutschen Kunden eintrifft, nicht erst als Reaktion darauf. Diese praktische Vorbereitung ist eine Governance-Empfehlung von ECOVIS Vietnam Law für die vietnamesische Seite, keine Aussage zu Ihren Pflichten nach deutschem/EU-Recht.
Checkliste: LkSG/CSDDD-Bereitschaft für Ihre Vietnam-Fabrik (praktische Vorbereitung, risikobasiert)
- Arbeitsbedingungen dokumentiert und auditierbar
- Arbeitsschutz, Lohn und Arbeitszeit dokumentiert
- Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit nachweisbar umgesetzt
- Zugang zu einem Beschwerdemechanismus eingerichtet
- Umwelt-Compliance-Nachweise aktuell gehalten
- Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Verstößen dokumentiert
- Nachvollziehbare Unterlieferantenliste (Rückverfolgbarkeit) geführt
- LkSG-Fragebogen-Prozess vor dem ersten Kundenaudit vorbereitet