Zur Einordnung dieses Beitrags: Die folgenden Angaben zu deutschem und EU-Recht (LkSG, CSDDD) sind eine Zusammenfassung öffentlich zugänglicher amtlicher Quellen (Deutscher Bundestag, BAFA, EUR-Lex) durch das Redaktionsteam von ECOVIS Vietnam Law, geprüft zum Stand August 2026. Sie sind keine Rechtsauskunft zu deutschem oder EU-Recht und wurden nicht von einem in Deutschland/der EU zugelassenen Rechtsanwalt geprüft. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer LkSG-/CSDDD-Situation wenden Sie sich an einen deutschen oder EU-Rechtsanwalt Ihrer Wahl. ECOVIS Vietnam Law berät ausschließlich zur vietnamesischen Seite (Umsetzung in Ihrer Fabrik vor Ort).
Zusammenfassung (Stand öffentlicher Quellen, August 2026): Nach öffentlich zugänglichen Angaben gilt das LkSG seit 1. Januar 2023 und erfasst seit 1. Januar 2024 grundsätzlich deutsche Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern im Inland. Eine vietnamesische Fabrik wird danach nicht automatisch selbst zum Normadressaten, kann aber mittelbar betroffen sein, wenn ein erfasstes deutsches Unternehmen seine Sorgfaltspflichten gegenüber Zulieferern umsetzt. Ein Regierungsentwurf sieht laut Bundestag vor, die Berichtspflicht zu streichen — das Gesetzgebungsverfahren war zum Prüfdatum noch nicht abgeschlossen (Stand: Ausschussberatung, Federführung Ausschuss für Arbeit und Soziales). Die geänderte CSDDD (Richtlinie (EU) 2026/470, EUR-Lex, in Kraft seit 18.03.2026) erfasst laut Amtsblatt EU-Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten/1,5 Mrd. EUR Umsatz bzw. Drittstaatenunternehmen ab 1,5 Mrd. EUR EU-Umsatz, mit Umsetzung durch die Mitgliedstaaten bis 26.07.2028 und Unternehmenspflicht ab 26.07.2029. Diese Zusammenfassung ist keine Rechtsauskunft — Quellen unten.

Warum ein deutsches Gesetz eine vietnamesische Fabrik betreffen kann — nach öffentlicher Quellenlage

Nach öffentlich zugänglichen Angaben des Bundestags und der BAFA wird eine vietnamesische Gesellschaft nicht allein wegen ihrer Konzernzugehörigkeit oder Lieferbeziehung unmittelbar zum Normadressaten des LkSG. Sie kann jedoch mittelbar betroffen sein, wenn ein erfasstes deutsches Unternehmen seine gesetzlichen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren sowie — in bestimmten Risikofällen — mittelbaren Zulieferern umsetzt (§§ 2–9 LkSG laut Gesetzestext: own business area / direct supplier / indirect supplier, risikobasiert). In der Praxis geben deutsche Mutterunternehmen und Kunden LkSG-Fragebögen zunehmend bei Lieferantenaufnahme und Standortprüfung an die Kette weiter — ein reales kommerzielles Anliegen, auch ohne unmittelbare gesetzliche Pflicht der vietnamesischen Gesellschaft selbst. Ob und wie dies Ihre Fabrik konkret betrifft, ist eine Frage des deutschen Rechts und sollte mit einem deutschen/EU-Rechtsanwalt geklärt werden.

Rechtsrahmen und aktuelle Entwicklung — Stand öffentlicher Quellen

Laut Gesetzestext gilt das LkSG seit dem 1. Januar 2023. Seit dem 1. Januar 2024 erfasst es grundsätzlich Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern im Inland, sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (§ 1, § 5 ff. LkSG). Laut Bundestag hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt (Kabinettbeschluss 3. September 2025, Bundestagsdrucksache 21/2474 vom 29.10.2025), der die Berichtspflicht rückwirkend zum 1. Januar 2023 streichen und Sanktionen auf schwere Verstöße konzentrieren soll; erste Beratung im Bundestag am 16.01.2026, seither in Ausschussberatung (Federführung: Ausschuss für Arbeit und Soziales) — nach zuletzt öffentlich verfügbarem Verfahrensstand (August 2026) noch nicht abgeschlossen. Nach öffentlich zugänglichen Angaben führt die BAFA seit Herbst 2025 ohnehin keine Berichtskontrollen mehr durch; dies ist eine gesonderte Verwaltungspraxis, die sich laufend ändern kann. Laut EUR-Lex liegt nach der durch Richtlinie (EU) 2026/470 geänderten CSDDD (veröffentlicht im Amtsblatt am 26.02.2026, in Kraft seit 18.03.2026) die zentrale Schwelle für EU-Unternehmen bei mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. EUR weltweitem Nettoumsatz; für Drittlandsunternehmen gilt grundsätzlich ein Schwellenwert von mehr als 1,5 Mrd. EUR Nettoumsatz in der Union. Die Mitgliedstaaten müssen laut Amtsblatt bis zum 26. Juli 2028 umsetzen; die Unternehmenspflichten selbst gelten ab dem 26. Juli 2029. Diese Angaben sind eine Quellenzusammenfassung, keine rechtliche Bewertung Ihrer individuellen Lage.

Praktische Folge für Ihre Fabrik in Vietnam

Unabhängig von der endgültigen deutschen/EU-Rechtslage ist aus vietnamesischer Governance-Sicht eine risikobasierte Dokumentation zu Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz, Lohn und Arbeitszeit, Kinder- und Zwangsarbeit, Beschwerdemechanismen, Umweltgenehmigungen, Abhilfemaßnahmen sowie zur Rückverfolgbarkeit relevanter Zulieferer sinnvoll. Umfang und Nachweise sollten sich am konkreten Risiko und an den berechtigten Anforderungen des Kunden orientieren — vorbereitet, bevor die Prüfanfrage eines deutschen Kunden eintrifft, nicht erst als Reaktion darauf. Diese praktische Vorbereitung ist eine Governance-Empfehlung von ECOVIS Vietnam Law für die vietnamesische Seite, keine Aussage zu Ihren Pflichten nach deutschem/EU-Recht.

Checkliste: LkSG/CSDDD-Bereitschaft für Ihre Vietnam-Fabrik (praktische Vorbereitung, risikobasiert)

  • Arbeitsbedingungen dokumentiert und auditierbar
  • Arbeitsschutz, Lohn und Arbeitszeit dokumentiert
  • Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit nachweisbar umgesetzt
  • Zugang zu einem Beschwerdemechanismus eingerichtet
  • Umwelt-Compliance-Nachweise aktuell gehalten
  • Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Verstößen dokumentiert
  • Nachvollziehbare Unterlieferantenliste (Rückverfolgbarkeit) geführt
  • LkSG-Fragebogen-Prozess vor dem ersten Kundenaudit vorbereitet
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine Zusammenfassung öffentlich zugänglicher Quellen zu deutschem und EU-Recht (Deutscher Bundestag, BAFA, EUR-Lex — Stand August 2026) durch das Redaktionsteam von ECOVIS Vietnam Law. Er stellt keine Rechtsberatung zu deutschem oder EU-Recht dar und wurde nicht von einem in Deutschland/der EU zugelassenen Rechtsanwalt geprüft. Für LkSG-/CSDDD-Pflichten wenden Sie sich an einen deutschen/EU-Rechtsanwalt Ihrer Wahl; für Ihre Situation in Vietnam kontaktieren Sie ECOVIS Vietnam Law.
Quellen: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2474 (29.10.2025); BAFA — Berichtspflicht nach dem LkSG; EUR-Lex — Richtlinie (EU) 2024/1760 (konsolidiert) und Richtlinie (EU) 2026/470 (Amtsblatt 26.02.2026). Geprüft August 2026 — Angaben können sich ändern.
VQ

Rechtsanwalt Vu Manh Quynh

Managing Partner, ECOVIS Vietnam Law

Rechtsanwalt Vu Manh Quynh ist Managing Partner von ECOVIS Vietnam Law und berät internationale Investoren bei Direktinvestitionen (FDI) und Corporate Governance in Vietnam. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Ho-Chi-Minh-Stadt und des Vietnamesischen Anwaltsverbands (Liên đoàn Luật sư Việt Nam). vietnam@ecovislaw.vn · www.ecovislaw.vn